Hausordnung

Auszubildende und Blockschüler:innen

Liebe Gäste,

herzlich willkommen im KL Freiburg! Wir freuen uns, dass Sie bei uns zu Gast sind. Uns sind alle Gäste willkommen, die sich an die folgenden Regeln im KL halten und so zu einem guten Zusammenleben im Haus und mit den Nachbarn beitragen.

  • Wir wünschen uns einen respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang untereinander. Deshalb tolerieren wir keine Form von körperlicher, psychischer, sexualisierter und verbaler Gewalt und sind strikt gegen Mobbing und Diskriminierung.
  • Aus Rücksicht auf die Mitbewohner:innen und Nachbarn gelten folgende Ruhezeiten: Mittagsruhe von 12:30–14:00 Uhr und Nachtruhe von 23:00–6:30 Uhr.
  • Gäste unter 18 Jahren müssen spätestens um 24 Uhr im Hause sein.
  • Besuche in den Gästezimmern sind nur bis 23 Uhr möglich. Externe Besucher:innen müssen sich bei ihrem Besuch an- und abmelden und das KL, sowie das Gelände bis 23 Uhr verlassen haben.
  • Im ganzen Haus besteht ein Rauchverbot (einschl. E-Zigaretten und Shisha). Der Konsum von Spirituosen und Drogen ist im Haus und auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Sicherheitseinrichtungen im KL wie Fluchtwegeschilder oder Rauchwarnmelder können im Ernstfall Leben retten. Manipulationen sind ein ernster Verstoß gegen die Hausordnung. Die Zufahrtswege zum Haus müssen für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
  • Wir haben den Anspruch, alles in bestmöglicher Qualität bereitzustellen. Das kann uns nur gelingen, wenn Sie sorgsam mit dem Inventar des Hauses umgehen und selbst für Sauberkeit sorgen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Dinge nicht in Ordnung sind oder etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit ist.
  • Uns ist umweltsensibles Verhalten wichtig. Das beinhaltet einen sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie und eine getrennte Entsorgung der Abfälle. Wir erwarten auch von Ihnen ein solches umweltbewusstes Verhalten.

Wir achten auf die Einhaltung dieser Hausordnung. Bei Regelverstößen suchen wir zunächst das Gespräch mit Ihnen. Im Wiederholungsfall und bei gravierenden Regelverstößen kann es auch zu Abmahnungen oder zur Kündigung des Belegungsvertrages, verbunden mit einem Hausverbot kommen. Für entstandene Schädigungen oder Mehraufwendungen werden Sie finanziell in die Verantwortung genommen. Zur Prüfung der Einhaltung der Hausordnung ist es ggf. notwendig Ihre Zimmer zu betreten. Dies sprechen wir vorher mit Ihnen ab.

Die Mitarbeiter:innen in der Betreuung unterstützen Sie gerne. Sollten Fragen, Wünsche oder Probleme auftreten, oder sollten Sie mit unserem Angebot nicht zufrieden sein, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze Mail. Lob und Kritik – beides sind für uns sehr wichtig, um unser Angebot noch besser machen zu können.

Wenn Sie sich nicht persönlich äußern wollen, können Sie eine anonyme Beschwerde oder Kritik in unseren Briefkasten werfen. Für den Fall, dass Sie sich an eine externe Beschwerdestelle wenden möchten, gibt es die Ombudschaft in der Jugendhilfe (Tel. 0711/6567 8112, kontakt@ombudschaft-jugendhilfe-bw.de). Sie können sicher sein, dass wir jede Form von Kritik oder Anregung ernst nehmen werden.

Wir wünschen Ihnen interessante Tage in Freiburg und einen angenehmen Aufenthalt bei uns im KL Freiburg!

Ihr KL-Team

Einzelgäste und Gruppen

Liebe Gäste,

wir freuen uns, dass Sie unsere Gäste im KL Freiburg sind! Wir werden versuchen, Ihnen den Aufenthalt bei uns möglichst angenehm zu gestalten. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie die folgenden Regelungen zu beachten:

Bei Ankunft erhalten alle unsere Gäste einen Zimmer-/Hausschlüssel ausgehändigt. In begrenzter Anzahl stehen für Sie Parkplätze in der Tiefgarage des KL zur Verfügung. Alle Zufahrtswege zum Haus sind Rettungseinfahrten und müssen unbedingt freigehalten werden.

Für Ordnung und Sauberkeit im Zimmer ist jeder Gast selbst verantwortlich. Zweimal pro Woche werden die Zimmer vom Hauspersonal gereinigt. Das Kochen in den Zimmern oder in den Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet. Bei der Abreise unterstützen Sie uns, indem Sie die Bettwäsche abziehen.

Unter Rücksichtnahme auf die anderen Gäste und die Nachbarschaft bitten wir Sie nachdrücklich, die Ruhezeiten (Mittagsruhe: 12:30–14:00 Uhr und Nachtruhe: 23:00–6:30 Uhr) im und vor dem Haus zu beachten.

Der Haupteingang wird von Montag bis Freitag jeweils um 18:00 Uhr geschlossen. Danach können Sie wie auch an den Wochenenden mit Ihrem Schlüssel über den Nordeingang ins Haus gelangen. Besucher/innen müssen das Haus bis 23:00 Uhr verlassen haben.

Im gesamten Haus besteht Rauchverbot. Das Rauchen ist nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz nur außerhalb des Hauses gestattet. Für die Einhaltung des Rauchverbotes in Ihrem Zimmer sind Sie mitverantwortlich, unabhängig ob Sie selbst oder andere rauchen. Bei Verstößen hiergegen haben Sie die Kosten für die Zusatzreinigung zu tragen. Der Konsum von Spirituosen (alle alkoholischen Getränke außer Bier, Wein und Sekt) und Drogen ist im ganzen Hausbereich untersagt. Auch das Mitbringen und Halten von Tieren ist im KL nicht möglich.

Schwerwiegende Verstöße gegen diese Hausordnung, insbesondere

    • Besitz und/oder Konsum von Spirituosen und/oder illegalen Drogen bzw. -utensilien
    • Exzessiver Alkoholkonsum
    • Verschmutzungen, Vandalismus und Gewalttätigkeit
    • Rauchen im Gebäude
    • Starkes oder wiederholtes Stören des Hausfriedens z. B. durch Missachtung der Ruhezeiten
    • Diebstahl

können eine fristlose Kündigung der Belegungsvereinbarung nach sich ziehen.

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir beim Verlust persönlichen Eigentums keine Haftung übernehmen können.

Freiburg, 19.02.2026

Manuel Schätzle
Geschäftsführer