Algemeine Geschäftsbedingungen der KL Freiburg GmbH
AGB Einzelgäste
- Mit der Annahme und Rücksendung einer Belegungsvereinbarung bzw. mit seiner (auch mündlichen) Zusage einer Belegung ist die:der Nutzer:in mit den Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Die Preise richten sich nach der Preisliste, die bei Unterzeichnung durch das KL Freiburg gültig ist.
- Die Zuteilung der Zimmer bleibt dem KL Freiburg überlassen. Dabei werden Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag grundsätzlich bis 9 Uhr zu räumen. Das Gepäck kann in einem Raum abgestellt werden.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Das KL Freiburg ist ein Nichtraucherhaus.
- Kommt eine Belegung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zustande aus Gründen, die das KL Freiburg nicht zu verantworten hat, werden folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen erhoben:
Stornierungen oder Teilstornierungen
- bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos
- bis 2 Wochen vor Anreise 25 % der Kosten
- bis zum Vortag der Anreise: 50 % der Kosten
- weniger als 24 Stunden vor Anreise: 100 % der Kosten
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Bei der Überlassung von Tagungsräumen haftet das KL Freiburg für eingebrachte Sachen des Gastes lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 701 ff. BGB; eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.
- Gerichtsstand ist Freiburg, soweit sich nicht aus der ZPO Einschränkungen ergeben.
- Zahlungsbedingungen:
Zahlungsort ist das KL Freiburg. Zahlungsforderungen sind vor Ort in bar oder durch Kartenzahlung (ec-cash mit PIN) zu entrichten. Es besteht zudem die Möglichkeit, auf Rechnung zu bezahlen.
Stand: 19.02.2026
AGB Gruppen
- Mit der Annahme und Rücksendung der Belegungsvereinbarung ist die:der Nutzerin:Nutzer mit der Geltung der Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Die Belegungsvereinbarung ist abgeschlossen, wenn dem KL Freiburg innerhalb von 14 Tagen seit Absendung des Angebotes die schriftliche Annahmeerklärung der:des Nutzerin:Nutzers zugeht. Wünscht die:der Nutzerin:Nutzer später weitere Leistungen, sind diese besonders zu vereinbaren.
- Die Preise richten sich nach der Preisliste, die bei Unterzeichnung durch das KL Freiburg gültig ist.
- Die Verteilung der Zimmer und Räume bleibt dem KL Freiburg überlassen. Dabei werden Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Die Gästezimmer stehen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis 9 Uhr zu räumen. Das Gepäck kann nach Absprache in einem Raum abgestellt werden.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Das KL Freiburg ist ein Nichtraucherhaus.
- Kommt eine Belegung durch die:den Veranstalterin:Veranstalter nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zustande aus Gründen, die das KL Freiburg nicht zu verantworten hat, werden folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen erhoben:
- bis 15 Wochen vor Anreise kostenlos; bei Gruppen ab 10 Personen wird in diesem Fall immer eine pauschale Verwaltungsgebühr von 50 Euro erhoben.
- bis 8 Wochen vor Anreise: 25 % der Kosten
- bis 3 Tage vor Anreise: 50 % der Kosten
- weniger als 3 Tage vor Anreise: 50 % der bestellten Verpflegung sowie 100 % des Übernachtungsanteils
Eine Ausfallentschädigung bei geringerer Belegung wird nur verlangt, wenn die Anzahl der Gäste um mehr als 10 Prozent geringer ist als vertraglich vereinbart. Abweichende Konditionen bedürfen der Schriftform. Sämtliche Stornierungen und Änderungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Sind Teilnehmende der:des Nutzerin:Nutzers minderjährig, trägt die:der Nutzerin:Nutzer für diese die alleinige Aufsichtspflicht.
- Für schuldhafte Beschädigung am Gebäude oder Inventar haftet die:der Nutzerin:Nutzer auch dann, wenn die Schäden durch Teilnehmende verursacht werden. Unmittelbare Ersatzansprüche gegen den Schädiger bleiben hiervon unberührt.
- Bei der Überlassung von Tagungsräumen haftet das KL Freiburg für eingebrachte Sachen des Gastes lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 701 ff. BGB; eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.
- Gerichtsstand ist Freiburg, soweit sich nicht aus der ZPO Einschränkungen ergeben.
- Zahlungsbedingungen: Bei Gruppen wird die Zahlungsforderung mit Rechnungslegung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Stand: 19.02.2026
AGB Tagungsbetrieb
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Tagungs- und Veranstaltungsräume des KL Kath. Jugendgästehaus Freiburg gGmbH (im Weiteren: KL Freiburg) sowie für alle in diesem Zusammenhang für die:den Kundin:Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des KL Freiburg.
- Die Räume dürfen ausschließlich zu Tagungs- und Konferenzzwecken genutzt werden. Andere Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des KL Freiburg. Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sind nicht möglich.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der:des Kundin:Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags der:des Kundin:Kunden durch das KL Freiburg zustande. Diese sind die Vertragsparteien.
- Ist die:der Kund:in nicht Veranstalter:in bzw. wird von der:dem Veranstalter:in eine gewerbliche Vermittlung eingeschaltet, so haftet die:der Veranstalter:in zusammen mit der:dem Kund:in gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem KL Freiburg eine entsprechende Erklärung der:des Veranstalterin:Veranstalters vorliegt.
- Das KL Freiburg haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche der:des Kundin:Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das KL Freiburg die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KL Freiburg beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des KL Freiburg steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des KL Freiburg auftreten, wird das KL Freiburg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Die:der Kund:in ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist die:der Kund:in verpflichtet, das KL Freiburg rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Alle Ansprüche gegen das KL Freiburg verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KL Freiburg beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das KL Freiburg ist verpflichtet, die von der:dem Kund:in bestellten und vom KL Freiburg zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Die:der Kund:in ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für von der:dem Kund:in veranlassten Leistungen und Auslagen des KL Freiburg an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmendenzahl berechnet. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Rechnungen des KL Freiburg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das KL Freiburg kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit von der:dem Kund:in verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das KL Freiburg berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein:e Verbraucher:in beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem KL Freiburg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die:der Kund:in kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des KL Freiburg aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Ein Rücktritt der:des Kundin:Kunden von dem mit dem KL Freiburg geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des KL Freiburg. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die:der Kund:in vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des KL Freiburg zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen der:des Kundin:Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem KL Freiburg und der:dem Kund:in ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann die:der Kund:in bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des KL Freiburg auszulösen. Das Rücktrittsrecht der:des Kundin:Kunden erlischt, wenn sie:er nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem KL Freiburg ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
- Ein Rücktritt bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Bei einem Rücktritt zwischen dem 59. und dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn, ist das KL Freiburg berechtigt, den vereinbarten Mietpreis des Tagungsraumes in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt zwischen dem 14. Tag und dem Veranstaltungsbeginn, ist das KL Freiburg berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis des Tagungsraumes, 50 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Verpflegung in Rechnung zu stellen.
- Der Mietpreis für den Tagungsraum wird nur dann verlangt, wenn die Räume zum vereinbarten Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden können.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 berücksichtigt. Der:Dem Kund:in steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des KL Freiburg
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass die:der Kund:in innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das KL Freiburg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kund:innen nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und die:der Kund:in auf Rückfrage des KL Freiburg auf das Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Ferner ist das KL Freiburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. der Person der:des Kundin:Kunden oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden;
- das KL Freiburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des KL Freiburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des KL Freiburg zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des KL Freiburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Das KL Freiburg hat die:den Kund:in von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Stand: Februar 2026